Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Schweiz

  1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und ŞİMŞEK REISEN GmbH  kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und ŞİMŞEK REISEN GmbH wirksam.

  1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
  2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten. CHF 200. pro Person für Städtereisen und CHF 400. -für Pauschalreisen. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann ŞİMŞEK REISEN GmbH die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

  2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann ŞİMŞEK REISEN GmbH die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente noch Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

  2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

  2.4. Buchungsgebühren;
Auslagen bei kurzfristigen Buchungen
Falls Sie ein nur "Landarragement" (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal CHF 120.- pro Auftrag.
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telex- und Telefaxgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

  2.5. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Annullation durch den Kunden

  3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

  3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60.-, pro Auftrag maximal CHF 120.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 3.3.). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annulationskostenversicherung gedeckt.
  3.3. Annullierungskosten>
Sagen Sie die Reise weniger als 22 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
21-15 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
14 -8 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
7-0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen:
80 % des Reisepreises.
Massgebend zur Berechnung des Annulations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

  3.4. Annullierungskostenversicherung
Eine obligatorische Annullierungskostenversicherung wird jedem Teilnehmer belastet (ausgenommen er ist privat gegen Annullierungskosten versichert). Im Annullierungsfall deckt die Versicherung die Annullierungskosten (nicht jedoch die Bearbeitungsgebühren).

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich


  4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
ŞİMŞEK REISEN GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

  4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
  a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge)
  b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
  c) Wechselkursänderungen oder
  d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. ŞİMŞEK REISEN GmbH wird die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

  4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. ŞİMŞEK REISEN GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. ŞİMŞEK REISEN GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
ŞİMŞEK REISEN GmbH orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.

  4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
  a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
  b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder
  c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu. (die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben)

5. Reiseabsage durch ŞİMŞEK REISEN GmbH

  5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen ŞİMŞEK REISEN GmbH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt ŞİMŞEK REISEN GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäß 3.2. ff. und weitere Schadenersatzforderungen.

  5.2. Mindesteilnehmerzahl
Für alle von ŞİMŞEK REISEN GmbH ausgeschriebenen Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahll von 6 Personen. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann ŞİMŞEK REISEN GmbH die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich noch Ziffer 4.4. weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

  5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können ŞİMŞEK REISEN GmbH veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie ŞİMŞEK REISEN GmbH so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist ŞİMŞEK REISEN GmbH bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet. Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis sofort rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 4.4.)

6. Änderungen im Programm

  6.1. ŞİMŞEK REISEN GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. ŞİMŞEK REISEN GmbH bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.


7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie ŞİMŞEK REISEN GmbH nicht belastet werden. In dringenden fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die ŞİMŞEK REISEN GmbH-Reiseleitung, die örtliche ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

8. Beanstandungen

  8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der ŞİMŞEK REISEN GmbH-Reiseleitung, der örtlichen ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

  8.2. Die Reiseleitung, die örtliche ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung der örtlichen ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. - Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

  8.3.Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von ŞİMŞEK REISEN GmbH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer

  8.4. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber ŞİMŞEK REISEN GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ŞİMŞEK REISEN GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an ŞİMŞEK REISEN GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen ŞİMŞEK REISEN GmbH-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung

  9.1. ŞİMŞEK REISEN GmbH kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmäßigkeiten, Schaden an Personen und Sachen, Flugplanänderungen, Rundreiseprogrammänderungen usw.

10. Rückbestätigung von Flugscheinen

  10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. - Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.


11. Ombudsman

  11.1.Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ŞİMŞEK REISEN GmbH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

  11.2. Die Adresse des Ombudsmans lautet
Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil
Telefon: 01 722 22 62, Fax: 01 722 22 63

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  12.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und ŞİMŞEK REISEN GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.

  12.2. Klagen gegen ŞİMŞEK REISEN GmbH können nur an seinem Sitz in Olten angebracht werden.

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